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RegAb bekommt 1,15 Millionen Euro

Hartnäckigkeit zahlt sich aus

16.06.2014

Stolze 1.157.771,97 Euro werden dem Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft (RegAb) überwiesen. Diese Summe hat der RegAb nach der zehn Jahre zurückliegenden Herhof-Pleite zusätzlich erstritten. „Müllchaos“ titelte der Trierische Volksfreund in diesen Zeiten. Damals stand der RegAb unvermittelt ohne Entsorgungsmöglichkeit für die Restabfälle von über 500.000 Einwohnern da. Das mittelständische Unternehmen Herhof, das vom RegAb den Zuschlag für den Bau und Betrieb einer Trockenstabilatanlage bekommen hatte, war von EON übernommen worden und sechs Jahre später zahlungsunfähig. Der RegAb musste sich zur Entsorgung seines Restabfalls für 224 Euro pro Tonne bei Müllverbrennungsanlagen einkaufen. Heute – nach überstandener Krise und mit eigener Behandlungsanlage – liegen die Kosten für den RegAb bei unter 100 Euro pro Tonne. Ein Niveau, das nahezu den Entsorgungskosten in den 1990er Jahren entspricht.

Langer Kampf mit einigen Etappensiegen
Dem glücklichen Ende ging ein langer Kampf voraus. Der RegAb hatte Ende 2004 nicht nur unerwartet hohe Entsorgungskosten, sondern auch eine nur zu 70 % fertiggestellte Anlage im Bereich des heutigen Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf stehen. Anlage und Gelände befanden sich im Eigentum der Firma Herhof bzw. anschließend EON. Der RegAb forderte von dem Konzern die Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 23,5 Millionen Euro ein und musste, um sein Recht zu bekommen, gegen EON klagen. Kurz bevor es zur Gerichtsverhandlung kam, zahlte EON. Anschließend erstritt sich der RegAb den Erwerb des Grundstücks und der darauf stehenden unfertigen Behandlungsanlage und ließ sich nicht auf einen Verzicht auf Forderungen aus der Insolvenzmasse ein. Die Hartnäckigkeit der Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsversammlung des RegAb und ihres Geschäftsführers, Max Monzel, trägt mit der Auszahlung von über einer Million Euro nun noch einmal Früchte. Das Geld sollte zurückgelegt werden, um mögliche Mehrbelastungen aus noch nicht absehbaren Folgen durch die Bioabfallverordnung, das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit der Forderung zur flächendeckenden Einführung der Biotonne und das angekündigte Wertstoffgesetz mit der Forderung zur flächendeckenden Einführung der Wertstofftonne abzufedern. Wie viel Hartnäckigkeit hier erneut erforderlich ist, wird sich zeigen.


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